Von: linuxnetzer
Ich frage mich dann immer, wie die Namensnennung bei solchen Lizenzen erfolgen soll, wenn man ein Hörspiel oder Podcast macht und sagen wir 20 verschiedene Sounds benutzt. Direkt nach der Benutzung?...
View ArticleVon: seeseekey
Naja ich würde es am Ende so machen: Sprecher: XXX Samples von: AAA BBB CCC Public Domain Samples machen das natürlich noch einfacher
View ArticleVon: linuxnetzer
Klar würde man dami wahrscheinlich keine Probleme bekommen, aber korrekt wäre es eigentlich nicht. Stell Dir nur mal vor, dass verschiedene Autoren verschiedene CC Lizenzen nutzen. Also streng genommen...
View ArticleVon: seeseekey
Ich denke nicht das man den Nutzer in dem Fall den Samples wirklich zuordnen muss. Aber wahrscheinlich eher ein Fall für die Rechtsabteilung 😉
View ArticleVon: linuxnetzer
Also ich will ja jetzt nicht haarspalterisch erscheinen. Ein rechtliches Problem wirst Du wohl nicht bekommen. Juristisch gesehen MUSS es aber meiner Meinung nach zu einer exakten Zuordnung kommen....
View ArticleVon: seeseekey
Bei der Sampling+ geht das (im Gegensatz zu anderen CC Lizenzen) nicht klar hervor: Namensnennung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten...
View ArticleVon: DirkNB
Die eleganteste Lösung sollte sein, die Lizenzinhaber am Ende gesammelt zu nennen, aber bitte genau in der Reihenfolge der Verwendung, dann ist eine Zuordnung möglich. Ein Hinweis, dass das so...
View ArticleVon: linuxnetzer
@seeseekey: z.Thema Sampling+: Nun ja, i.d.R. wird man als Podcastersteller o.ä. auf einen Mix von Lizenzen treffen und nicht auf eine Sampling+Umgebung. Aber warum nicht mal rein Sampling+ probieren?...
View ArticleVon: DirkNB
Bei allem Respekt, aber man kann es sich auch unnötig kompliziert machen. Interessant ist die Kategorie "juristisch akzeptabel". Wie hat doch Kollege Volksmund so schön gesagt: "Zwei Anwälte, drei...
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